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Die neuen Gesetze
EU-Vermittler-Richtlinie
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Das Vermittlerrecht - Eine Verordnung der EU


Mit dem 22.05.2007 ist die neue Richtlinie der EU in Kraft gesetzt worden.
Somit ist Deutschland der Umsetzung und Erfüllung dieser Verordnung nun als letzter Teilnehmerstaat gefolgt.

 

 

Registrierte Beratungskompetenz
Wer nach dem Inkrafttreten der neuen Vermittlerrichtlinie weiterhin als Versicherungsmakler tätig sein will, musste sich unter Umständen eines aufwendigen Prüfungsverfahrens unterziehen.

Versicherungsvermittler und -berater benötigen nun in der Regel eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden.

Das IHK-Vermittlergerister
Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eingerichtet wird. Die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers sind hier frei einsehbar.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versiche-rungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Erfüllt der Vermittler die Voraussetzungen der IHK, so erhält er eine Erlaubnis und wird unter einer Registrierungsnummer in das Vermittlerregister der IHK nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung eingetragen.

IHK-Infos zum Vermittlerregister

Unsere Registrierungsnummer lautet: D-KEVX-NXPAM-40

Unter dem Link des IHK-Registers können Sie die Eintragung einsehen.

Information zum Vermittler
Bei einem Erstkontakt ist der Vermittler verpflichtet alle Informationen über sein Unternehmen und seine Tätigkeit in schriftlicher Form anzugeben.

Diese umfassen Name und Anschrift seines Unternehmens, alle Kommunika-tionsdaten wie Telefon, Fax etc., alle Geschäftsführer, die Art seiner Tätigkeit mit Gesellschaftsform sowie Handelsregisternummer und Registrierungsnummer im Vermittlerregister, zuständige Registerstelle mit Anschrift sowie zuständige Schlichtungsstellen und Bundesaufsichtsamt (BaFin).

Wie muss eine Beratung aussehen?
Auch das ist im Vermittlerrecht geregelt. Gegenstand sind hier Bedarfs- und Risikoanalyse, Marktüberblick, Begründung der Produktempfehlung sowie einer Beratungsdokumentation, in der diese Inhalte festgehalten sind. Dabei werden die Anforderungen an die Arbeitsweise eines Versicherungsmaklers sehr genau definiert.

Welcher Vermittler ist der "Richtige"??
Die Inhalte des Vermittlerrechts kann man sehr schnell auf einen Punkt bringen:
Der Versicherungsmakler wird für seine Beratungsfehler zur Verantwortung gezogen.

Vermittlerformen wie Einfirmen-Vertreter, die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind oder auch Mehrfachagenten fallen nicht unter diese Regelungen. So würde man als Kunde im "Zweifelsfalle" dort auch den "Kürzeren ziehen".

Weitere Gründe, die für eine umfassende Beratung bei einem Versicherungsmakler sprechen finden Sie unter dem Thema
Definition Versicherungsmakler

 

 

 

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