Das Vermittlerrecht - Eine Verordnung
der EU
Mit dem 22.05.2007 ist die neue Richtlinie der EU in Kraft
gesetzt worden.
Somit ist Deutschland der Umsetzung und Erfüllung dieser
Verordnung nun als letzter Teilnehmerstaat gefolgt.
Registrierte Beratungskompetenz
Wer nach dem Inkrafttreten der neuen Vermittlerrichtlinie
weiterhin als Versicherungsmakler tätig sein will, musste
sich unter Umständen eines aufwendigen Prüfungsverfahrens
unterziehen.
Versicherungsvermittler und
-berater benötigen nun in der Regel eine Erlaubnis. Diese
wird erteilt, wenn vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse,
eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde
nachgewiesen werden.
Das IHK-Vermittlergerister
Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern
führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim
Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eingerichtet
wird. Die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers sind hier
frei einsehbar. Das Register
soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versiche-rungsvermittler
zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt
den Verbraucherschutz.
Erfüllt der Vermittler die Voraussetzungen
der IHK, so erhält er eine Erlaubnis und wird unter einer
Registrierungsnummer in das Vermittlerregister der IHK nach
§34d Abs. 1 der Gewerbeordnung eingetragen.
IHK-Infos
zum Vermittlerregister
Unsere Registrierungsnummer
lautet: D-KEVX-NXPAM-40
Unter dem Link
des IHK-Registers
können Sie die Eintragung einsehen.
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Information zum Vermittler
Bei einem Erstkontakt ist der Vermittler verpflichtet alle
Informationen über sein Unternehmen und seine Tätigkeit
in schriftlicher Form anzugeben.
Diese umfassen Name und Anschrift seines
Unternehmens, alle Kommunika-tionsdaten wie Telefon, Fax etc.,
alle Geschäftsführer, die Art seiner Tätigkeit
mit Gesellschaftsform sowie Handelsregisternummer und Registrierungsnummer
im Vermittlerregister, zuständige Registerstelle mit
Anschrift sowie zuständige Schlichtungsstellen und Bundesaufsichtsamt
(BaFin).
Wie muss eine Beratung aussehen?
Auch das ist im Vermittlerrecht geregelt. Gegenstand sind
hier Bedarfs- und Risikoanalyse, Marktüberblick, Begründung
der Produktempfehlung sowie einer Beratungsdokumentation,
in der diese Inhalte festgehalten sind. Dabei werden die Anforderungen
an die Arbeitsweise eines Versicherungsmaklers sehr genau
definiert.
Welcher Vermittler ist der "Richtige"??
Die Inhalte des Vermittlerrechts kann man sehr schnell auf
einen Punkt bringen:
Der Versicherungsmakler wird für seine Beratungsfehler
zur Verantwortung gezogen.
Vermittlerformen wie Einfirmen-Vertreter, die ausschließlich
für ein Versicherungsunternehmen tätig sind oder
auch Mehrfachagenten fallen nicht unter diese Regelungen.
So würde man als Kunde im "Zweifelsfalle" dort
auch den "Kürzeren ziehen".
Weitere Gründe, die für eine
umfassende Beratung bei einem Versicherungsmakler sprechen
finden Sie unter dem Thema
Definition Versicherungsmakler
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