Basis-Rente
Rürup-Rente
Eine interessante Form der privaten Vorsorge
ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt.
Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge
ins Leben gerufen.
Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.
Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche
Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die
Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an
berufsständische Versorgungswerke
oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch
die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der
Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung
des zu versteuernden Einkommens
abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.
Wie sind die Beiträge abzugsfähig?
Die Abzugsfähigkeit erhöht
sich jährlich um 2 %-
Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet
werden. Maximal können Ledige 23.712 Euro und Verheiratete
47.424 Euro jährlich als Sonderaus-
gaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen.
Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden
Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)
sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knapp-schaftlichen
Rentenversicherung in Westdeutschland.
Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge
zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-
Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist
dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur
allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
|
|
Wie werden die ausgezahlten Renten versteuert?
Wie hoch die Auazahlungen Ihrer Basisrente
besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Rugestand
gehen.
Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt
dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
nach
oben
zurück
|