AFV Konzept GmbH
Finanz- und Versicherungmakler - Ihr Management für Sicherheit und Vorsorge
Thema des Monats
Pflegeversicherung
Was kostet ein Pflegeheim??
Online-Vergleiche, News und Infos zu Versicherungen und Investment

Pflegevorsorge - Wichtig wie nie zuvor!

Pflegebedürftigkeit - Es kann jeden treffen

 

 



Die Lebenserwartung steigt - und damit auch das Risiko ein Pflegefall zu werden. Schon
heute sind über 14,8 Millionen Deutsche über 65 Jahre alt, im Jahr 2050 wird jeder Dritte
in Deutschland 60 Jahre und älter sein.


Statistisch betrachtet wird jeder sechste im Laufe seines Lebens wegen Pflegebedürftigkeit professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Die finanziellen Folgen im Pflegefall sind immens. Die Angst im Alter
ein Pflegefall zu werden zählt mittlerweile zu den größten Sorgen der Deutschen.

1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. In der Begründung des Pflegeversicherungs-
gesetzes heißt es: "Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversorgung weder
angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung in Form
von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten nicht ent-
behrlich machen."

Kinder haften für ihre Eltern

In vielen Familien tickt eine finanzielle Zeitbombe: Dabei geht es um die eigenen Eltern, deren Pflege sich
im Alter zunehmend in Seniorenheime verlagert. Doch die Heimunterbringung ist teuer.



Unterhaltsanspruch gegen die Kinder
Und damit setzt ein Mechanismus ein, dessen Konsequenzen vielen erst zu spät bewusst wird:
Der Pflegepatient hat nämlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Kinder. Und dieser Anspruch geht
automatisch auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt darf also seine Leistungen zurückfordern. So
müssen die Kinder mit ihrem Unterhalt die fehlenden Heimkosten abdecken.

Und das kann sehr teuer werden, denn gerade bei schweren Pflegefällen kann monatlich schnell eine
Deckungslücke von bis zu 2000 Euro auftreten. Und genau dieses Geld wird sich das Sozialamt wiederholen
wollen von dem oder den Unterhaltspflichtigen. Zunächst einmal muss dann Auskunft über die finanzielle
Situation erteilt werden, damit das Amt prüfen kann, ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Unter-
haltspflichtig ist allerdings nur, wer finanziell leistungsfähig ist. Dafür muss man selbst über ein ausreichendes
Einkommen oder Vermögen verfügen.

 

1400 Euro Selbstbehalt
Angehörige haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Selbstbehalt von 1400 Euro im Monat für sich selbst
und von 1050 Euro für den Ehepartner. Außerdem können Unterhaltskosten für eigene Kinder ebenso herausge-
rechnet werden wie Beiträge zur Altersvorsorge, berufliche Aufwendungen, Versicherungsbeiträge und Ratenkredite.
Alles, was nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt, kann zum Unterhalt herangezogen werden. Normalerweise pocht
das Sozialamt höchstens jedoch auf die Hälfte des restlichen Einkommens.

Werden mehr als 50 Prozent als Anteil am Unterhalt verlangt, sollte die Forderung des Sozialamtes von einem Anwalt
überprüft werden. Am besten kann man die Unterhaltsverpflichtung mit einer Versicherung umgehen. Es gibt private Pflegekostenversicherungen die zumindest einen Großteil der Zusatzkosten tragen.

Eine andere Möglichkeit ist das die Pflegetagegeldpolice, bei der ein fester Tagessatz gezahlt wird, wenn der Versicherte
gepflegt werden muss.

 

zurück


Pflegebedürftigkeit ist teuer. Die Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung decken nur einen Teil der
Gesamtkosten. Diese Leistungen reichen bei weitem nicht aus!

Beispiel: Pflegestufe II (Pflege im Heim)

Pflegekosten*
Unterkunft und Verpfegung*
Investitionskosten**

ca. 1.672 EUR
ca. 578 EUR
ca. 350 EUR
Heimkosten gesamt
Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung
ca. 2.600 EUR

1.279 EUR
finanzielle monatliche Lücke
ca. 1.321 EUR

* Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2003; Durchschnittswerte Deutschland
** Die Investitionskosten sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich,
die Bandbreite bewegt sich zwischen 200 EUR bis weit über 600 EUR.


Special Info! FAQ zur Pflegereform 2008

Was kostet eine private Ergänzung für Kassenpatienten?
Machen Sie den Tarifvergleich mit unserem Onlinerechner!

Online-Vergleich Pflege-Tagegeldversicherung

Quickcheck Pflegeversicherung
Der Pflegecheck errechnet das Risiko und sagt Ihnen, ob eine Versicherung notwendig ist.

 

AFV-Risiko-Check
private Pflegevorsorge
neutral
empfehlenswert
wichtig
unabdingbar
Eigentum und aufgebaute Vermögenswerte sind bei Pflegebedürftigkeit bedroht! Ehepartner und Kinder können nach § 91 Bundessozialhilfegesetz für die Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden!

 

zurück


nach oben

 

.:  AFV Konzept GmbH // Friedrichstraße 275 // 42551 Velbert // Telefon +49 2051 20066  :.